Rechtsprechung
   SG Dresden, 25.06.2009 - S 35 AL 889/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27096
SG Dresden, 25.06.2009 - S 35 AL 889/07 (https://dejure.org/2009,27096)
SG Dresden, Entscheidung vom 25.06.2009 - S 35 AL 889/07 (https://dejure.org/2009,27096)
SG Dresden, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - S 35 AL 889/07 (https://dejure.org/2009,27096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) im Anschluss an eine zwölfmonatige, geförderte Arbeitsgelegenheit mit versicherungspflichtiger Entlohnung; Tätigkeit nach Weisungen und Eingliederung in die Arbeitsorganisation eines Weisungsgebers als Voraussetzungen für das Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 70/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus SG Dresden, 25.06.2009 - S 35 AL 889/07
    Einen Kausalzusammenhang zwischen Anspruch und gezahlten Beträgen gibt es in der Arbeitslosenversicherung, einer Formalversicherung, nicht (vgl. BSG in SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 S 39 f; zuletzt: Urteil vom 29.01.2008, B 7/7a AL 70/06 R in SozR 4-4300 § 25 Nr. 2).

    Die Versicherungspflicht bei einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt in der ersten Alternative des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III fordert nach dem heranzuziehenden Grundgedanken des § 7 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Viertes Buch - SGB IV (vgl. BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 52; BSG SozR 4-4300 § 25 Nr. 2) eine nichtselbständige Tätigkeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.

    Die Eingliederung des Beschäftigten in einen Betrieb äußert sich dabei in der Regel in der faktischen Verfügungsmöglichkeit des Arbeitgebers mit einem mehr oder weniger stark ausgeprägtem Weisungsrecht des Betriebsinhabers, bezogen auf Zeit, Ort, Dauer, Inhalt und Gestaltung der Tätigkeit (vgl. BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S. 53, BSG SozR 4-4300 § 25 Nr. 2 ).

    Die wertende Zuordnung zum Typus einer abhängigen Beschäftigung bestimmt sich dabei nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9 S. 31; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 4 S 7), ausgehend von der vertraglichen Ausgestaltung des Verhältnisses (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 S. 26; BSG SozR 4-4300 § 25 Nr. 2).

    Es handelte sich bei dem Arbeitgeber, der Gemeinde B., auch nicht um einen Maßnahmeträger, dessen alleiniger Betriebszweck die Vermittlung von Qualifizierung und Ausbildung darstellt, so dass sich insbesondere unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 29.01.2008 (B 7/7a AL 70/06 R in SozR 4-4300 § 25 Nr. 2) keine Ausnahme vom Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ergibt.

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus SG Dresden, 25.06.2009 - S 35 AL 889/07
    Die Versicherungspflicht bei einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt in der ersten Alternative des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III fordert nach dem heranzuziehenden Grundgedanken des § 7 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Viertes Buch - SGB IV (vgl. BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 52; BSG SozR 4-4300 § 25 Nr. 2) eine nichtselbständige Tätigkeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.

    Die Eingliederung des Beschäftigten in einen Betrieb äußert sich dabei in der Regel in der faktischen Verfügungsmöglichkeit des Arbeitgebers mit einem mehr oder weniger stark ausgeprägtem Weisungsrecht des Betriebsinhabers, bezogen auf Zeit, Ort, Dauer, Inhalt und Gestaltung der Tätigkeit (vgl. BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S. 53, BSG SozR 4-4300 § 25 Nr. 2 ).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Dresden, 25.06.2009 - S 35 AL 889/07
    Die wertende Zuordnung zum Typus einer abhängigen Beschäftigung bestimmt sich dabei nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9 S. 31; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 4 S 7), ausgehend von der vertraglichen Ausgestaltung des Verhältnisses (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 S. 26; BSG SozR 4-4300 § 25 Nr. 2).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus SG Dresden, 25.06.2009 - S 35 AL 889/07
    Einen Kausalzusammenhang zwischen Anspruch und gezahlten Beträgen gibt es in der Arbeitslosenversicherung, einer Formalversicherung, nicht (vgl. BSG in SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 S 39 f; zuletzt: Urteil vom 29.01.2008, B 7/7a AL 70/06 R in SozR 4-4300 § 25 Nr. 2).
  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach

    Auszug aus SG Dresden, 25.06.2009 - S 35 AL 889/07
    Die wertende Zuordnung zum Typus einer abhängigen Beschäftigung bestimmt sich dabei nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9 S. 31; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 4 S 7), ausgehend von der vertraglichen Ausgestaltung des Verhältnisses (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 S. 26; BSG SozR 4-4300 § 25 Nr. 2).
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 96/97 R

    Arbeitslosengeld - Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses - Aussetzzeit -

    Auszug aus SG Dresden, 25.06.2009 - S 35 AL 889/07
    Die wertende Zuordnung zum Typus einer abhängigen Beschäftigung bestimmt sich dabei nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9 S. 31; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 4 S 7), ausgehend von der vertraglichen Ausgestaltung des Verhältnisses (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 S. 26; BSG SozR 4-4300 § 25 Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht